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Maßnahmen ab 17. Dezember 2021

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Für Kinder gelten folgende Maßnahmen:

Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen 2G Nachweis!

Für in Österreich schulpflichtige Kinder (ab 12 bis 15 Jahre) gilt: Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist ein 2G-Nachweis erforderlich. Für schulpflichtige Kinder gilt der vollständig ausgefüllte „Ninja Pass“ (auch am Wochenende). Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2G-Settings betreten zu dürfen. In den Ferien (schulfreie Zeit) können Kinder und Jugendliche, für die auch der österreichische Ninja Pass gilt, den 2G-Nachweis durch einen gültigen negativen PCR-Test erbringen.

Für nicht in Österreich schulpflichtige Kinder (12 bis 15 Jahre) gilt: Wenn sie während einer Kalenderwoche durchgehend negative Tests (von denen zumindest 2 Tests PCR-Tests sind) nachweisen können, dann ersetzt das einen 2G-Nachweis. Es darf somit kein Tag ohne negatives Testergebnis vorhanden sein. Schulpflichtig bedeutet in dem Sinne: Neun Schuljahre lang, startend mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

Maskenpflicht für Kinder: - Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen. - Kinder von 6 bis 13 Jahre benötigen einen Mund- und Nasenschutz. - Kinder ab 14 Jahren benötigen eine FFP2-Maske.

Testmöglichkeiten in der Region Schladming-Dachstein

Eine umfassende Übersicht des Testangebotes in der gesamten Region finden Sie HIER.

Da sich die Bestimmung laufend geändert werden übernehmen wir keine Gewähr für die Informationen.